§ 1 Regelungsbereich
Unsere Lieferungen und Leistungen erfolgen ausschließlich auf der Grundlage
der folgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen in der jeweils zum Zeitpunkt
des Vertragsschlusses gültigen Fassung.
§ 2 Ausschließliche Geltung
- Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten ausschließlich für
Rechtsgeschäfte zwischen uns (Reifenvertrieb Seng GmbH, Geschäftsführer
Gerhard Seng, Andreas-Wilhelm-Heil-Straße 2, 35510 Butzbach) und
Unternehmen/Selbstständige/gewerblichen Kunden (nachfolgend als "Käufer"
oder "Kunden" bezeichnet) gem. § 14 BGB.
- Wir weisen darauf hin, dass wir keine Verträge mit Personen
abschließen, die unsere Waren zu Zwecken nutzen, die weder ihrer
gewerblichen noch ihrer selbständigen Tätigkeit zugerechnet werden
können.
- Entgegenstehende Geschäftsbedingungen des Kunden sind nur gültig,
wenn wir schriftlich ihrer Geltung zustimmen. Sofern der Kunde damit
nicht einverstanden ist, hat er uns sofort darauf schriftliche
hinzuweisen. Für diesen Fall behalten wir uns vor, etwaige Erklärungen
zum Abschluss eines Vertrages zurückzuziehen, ohne dass uns gegenüber
Ansprüche irgendwelcher At erhoben werden können. Die formularmäßige
Hinweise auf eigene Geschäftsbedingungen widersprechen wir hiermit
ausdrücklich.
§ 3 Vertragsgegenstand
Unsere Angebote sind stets freibleibend. Die in den Produkt- bzw.
Leitungsbeschreibungen enthaltenen Abbildungen, Zeichnungen, Gewichts-, Maß
und sonstigen Angaben der Reifen sind nur annähernd maßgebend und haben
keinen Anspruch auf Vollständigkeit, wenn sie nicht ausdrücklich als
verbindlich bezeichnet sind. Die Beschaffenheit der von uns
vertragsgegenständlich zu liefernden Reifen richtet sich ausschließlich nach
den schriftlichen vertraglichen Unterlagen.
§ 4 Angebot /Bindungsfrist / Vertragsschluss
- Sofern der Kunde eine Bestellung abgibt, ist er hieran vier Wochen
gebunden.
- Vertragsschluss außerhalb des Internets. Der jeweilige Vertrag
zwischen dem Kunden und uns ist abgeschlossen, wenn wir innerhalb dieser
Frist die Annahme der Bestellung des näher bezeichneten Reifen
schriftlich bestätigen, die Lieferung ausgeführt haben oder ein von uns
auf entsprechende Aufforderung abgegebenes Angebt vom Kunden angenommen
wird.
- Vertragsschluss über das Internet. Die Angebote unseres
Internet-Shops sind unverbindlich. Mit dem Anklicken des
"Bestellen"-Buttons erklärt der Kunde uns gegenüber verbindlich, den
Inhalt des Warenkorbes unter Einbeziehung der Allgemeinen
Geschäftsbedingungen erwerben zu wollen. Der Vertrag zwischen dem Kunden
und uns ist dann zustande gekommen, sobald die Bestellung von uns
angenommen wurde und unsere Bestätigung dem Kunden per E-Mail zugegangen
ist oder mit Warenauslieferung. Der Vertragsschluss erfolgt nicht durch
die nach Eingang der Bestellung automatisiert versandte
Bestellungseingangsbestätigung.
§ 5 Herstellergarantien
Bietet der Hersteller dem jeweiligen Käufer eine über die gesetzlichen
Mangelbeseitigungsansprüche hinausgehende Garantie, werden wir den Kunden
darüber informieren und ihm die Garantieunterlagen aushändigen. Für die
Erfüllung der Garantieleistung des Herstellers stehen wir nicht ein, reichen
jedoch die betroffenen Reifen zur Prüfung und weiteren Bearbeitung an den
Hersteller weiter.
§ 6 Mitwirklungspflichen des Kunden
- Der Kunde ist verpflichtet, die vertragsgegenständlichen Reifen
(Kaufgegenstand) zum vereinbarten Zeitpunkt zu übernehmen. Kommt der
Kunde mit der Entgegennahme der Reifen in Verzug, sind wir berechtigt,
die Reifen auf Kosten und Gefahr des Kunden zu lagern sowie nach Setzung
einer angemessenen Nachfrist vom Vertrag zurückzutreten und/oder
Schadensersatz zu verlangen.
- Der Kunde ist bei der Registrierung in unserem Internetshop
verpflichtet, wahrheitsgemäße Angaben zu machen. Sofern sich Daten des
Kunden (insbesondere Name, Anschrift, E-Mail-Adresse, Telefon-Nummer)
bis zur Leistungserbringung ändern, ist der Kunde verpflichtet, diese
Änderungen und unverzüglich mitzuteilen. Unterlässt der Kunde diese
Information oder gibt er von vornherein falsche Daten an, so sind wir
berechtigt, kostenfrei von dem geschlossenen Vertrag zurückzutreten.
- Der Kunde hat dafür Sorge zu tragen, dass der von ihm angegebene
E-Mail-Account ab dem Zeitpunkt der Angabe erreichbar ist und nicht
aufgrund von Weiterleitung, Stilllegung oder Überfüllung des Accounts
ein Empfang von E-Mails ausgeschlossen ist.
§ 7 Lieferfristen -termine/Leistungsänderung/Teillieferung
- Die maßgebliche Lieferzeit teilen wir im Rahmen des Bestellvorgangs
oder mit einer etwaigen Bestätigung der Bestellung mir. Etwaige vom
Kunden innerhalb der Lieferfrist verlangte Änderung in der Ausführung
des Kaufgegenstandes verlängern die Lieferfristen entsprechend.
- Nach der Bestellung des Kunden erbetene Änderungen oder Ergänzungen
verlängern die Lieferzeit in angemessenen Umfang.
- Teillieferung und Teilleistungen sind innerhalb der vertraglichen
Lieferzeit zulässig und können vom Käufer nicht zurückgewiesen werden,
es sei denn sie sind für den Kunden nicht zumutbar.
§ 8 Leistungsort / Gefahrenübergang
- Leistungsort für unsere Lieferpflicht ist unser Unternehmenssitz.
Die Versendung der vertragsgegenständlichen Reifen erfolgt auf Verlangen
des Kunden. Die Wahl des Versandweges und -mittels ist und überlassen,
soweit nichts abweichendes vereinbart ist.
- Der Versand der vertragsgegenständlichen Reifen erfolgt auf Gefahr
des Käufers. Mit der rechtzeitigen Ablieferung der Reifen an den
Lieferanten/Spediteur haben wir unsere Leitungspflicht erfüllt.
Verzögerungen im Rahmen der Zustellung beim Kunden liegen alleine im
Verantwortungsbereich des Lieferanten oder des Kunden und haben keinen
Einfluss auf die Pflicht zur Zahlung des geschuldeten Kaufpreises.
§ 9 Preis / Fracht- und Versandkosten / Zahlungsbedingungen
- Die angegebenen Preise weisen den jeweiligen Nettopreis, die
geltende Umsatzsteuer und den Bruttobetrag aus. Bei Bestellung über
unserem Internetshop stehen dem Kunden die dort aufgeführte
Zahlungsmöglichkeit zur Verfügung.
- Die von uns berechneten Fracht- bzw. Versandkosten sind im Internet
unter http://www.euroreifenboerse.de abrufbar. Bei Bestellungen über
unseren Internetshop werden die Porto-, Verpackungs- und Versandkosten
um rahmen des Bestellvorgangs ausgewiesen. Fracht- bzw. Versandkosten,
die durch eine etwaige Falschbestellung oder unrichtige Adressangaben
durch den Kunden entstehen werden in voller Höhe weiterberechnet werden.
- Gerat der Kunde mit einer Zahlungsverpflichtung in Verzug, so sind
wir berechtigt Verzugszinsen in Höhe von 8 Prozentpunkten über dem
geltenden Basiszinssatz zu verlangen. Dem Kunden ist der Nachweis
gestattet, dass uns ein geringerer oder kein Schaden entstanden ist.
Unbeschadet bleiben wir berechtigt weitere Schadensersatzansprüche,
insbesondere Mehrkosten und Mahngebühren in Höhe von € 5,00 pro
Schreiben geltend zu machen. Bei Kosten, die durch unrichtige Kontodaten
oder unberechtigte Zurückweisung entstehen, können die anfallenden
Bankkosten dem Kunden weiterberechnet werden.
§ 10 Aufrechnungs- und Zurückbehaltungsrechte
- Das Recht zur Aufrechnung steht dem Kunden nur zu, wenn seine
Gegenansprüche unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind.
- Der Kunde kann ein Leistungsverweigerungs- und Zurückbehaltungsrecht
nur geltend machen, wenn der Zahlungsanspruch von uns und der
Gegenanspruch des Kunden auf demselben Vertragsverhältnis beruhen.
§ 11 Eigentumsvorbehalt
- Wir behalten uns das Eigentum an den vertragsgegenständlichen Reifen
bis zur vollständigen Begleichung aller Forderungen aus einer laufenden
Geschäftsbeziehung vor.
- Der Kunde ist verpflichtet die gelieferten Reifen pfleglich zu
behandeln und uns einen Zugriff Dritter auf die Ware, etwa im Falle
einer Pfändung, sowie etwaiger Beschädigung oder Vernichtung der Ware
unverzüglich mitzuteilen. Gleiches gilt für einen Besitz- sowie den
eigenen Wohnsitzwechsel.
- Wir sind berechtigt, bei vertragswidrigen Verhalten des Kunden
insbesondere bei Zahlungsverzug oder bei Verletzung einer Pflicht nach
Ziffer Abs. 2 vom Vertrag nach angemessener Fristsetzung zurückzutreten,
die vertragsgegenständlichen Reifen heraus zu verlangen um durch
freihändigen Verkauf oder durch öffentliche Versteigerung unter Wahrung
der Belange des Kunden offene Forderungen zu befriedigen. Eine
Fristsetzung ist insbesondere entbehrlich, wenn der Kunde die Leistung
ernsthaft und endgültig verweigert oder offenkundig innerhalb dieser
Frist zur Erbringung dieser Leistung nicht imstande ist.
- Der Kunde ist berechtigt, die vertragsgegenständlichen Reifen im
ordentlichen Geschäftsgang weiter zu veräußern. Er tritt uns bereits
jetzt alle Forderungen in Höhe des Rechnungsbetrages ab, die ihm durch
die Weiterveräußerung gegen einen Dritten erwachsen. Wir nehmen die
Abtretung hiermit an.
§ 12 Sachmängelhaftung
- Es liegt ein Sachmangel vor, wenn der vertragsgegenständliche Reifen
nicht die vom Hersteller aufgeführte oder vom Gesetzgeber geforderte
Beschaffenheit aufweist. Die vertraglich vereinbarte Beschaffenheit
ergibt sich insbesondere aus der Herstellerbeschreibung.
-
- Der Unternehmer als Kunde hat den vertragsgegenständlichen
gelieferten Reifen ab Empfang der Ware unverzüglich mit der ihm
unter den gegebenen Umständen zumutbaren Sorgfalt zu untersuchen und
hierbei feststellbare Sachmängel unverzüglich uns gegenüber
schriftlich zu rügen. Zunächst nicht feststellbare Mängel müssen
nach ihrer Entdeckung spätestens unverzüglich schriftlich gerügt
werden. Zur Fristwahrung genügt die rechtzeitige Absendung.
- Kommt der Unternehmer seiner Anzeigepflicht nicht fristgerecht
nach, so gilt der vertragsgegenständlich gelieferte hinsichtlich
dieses Sachmangels als genehmigt mir der Folge, dass die
Geltendmachung eines Mangelbeseitigungsanspruchs ausgeschlossen ist.
Dies gilt nicht bei Arglist von uns.
- Der Kunde ist bei Vorliegen eines Sachmangels - vorbehaltlich der
Beschränkung in Absatz 5 - zunächst darauf beschränkt, Nacherfüllung
geltend zu machen. Wir haben die Wahl, ob die Nacherfüllung durch
Nachbesserung oder Ersatzlieferung erfolgen soll. Dabei können wir die
Nacherfüllung davon abhängig machen, dass der vereinbarte Kaufpreis
mindestens zu 50% oder zu einem unter Berücksichtigung des Mangels
angemessenen Teil bezahlt wird.
- Tritt trotz zweimaliger Nacherfüllung keine Beseitigung des Mangels
ein, sind wir zur Nachbesserung und Nachlieferung nicht willens oder in
der Lage, unterbleibt diese innerhalb einer angemessenen Frist oder
schlägt die Nacherfüllung aus sonstigen Gründen fehl, so ist der Kunde
nach seiner Wahl berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten oder eine
entsprechende Herabsetzung des Kaufpreises/der geleisteten Vergütung
(Minderung) zu verlangen und gemäß § 13 (Haftung) Schadenersatz statt
der Leistung oder Ersatz vergeblicher Aufwendungen zu verlangen. Bei
einer nur geringfügigen Vertragswiedrigkeit, insbesondere bei nur
geringfügigen Mängeln steht dem Kunden kein Rücktrittsrecht zu.
- Ein Anspruch auf Mangelbeseitung ist in folgenden Fällen
ausgeschlossen: a) die von uns gelieferten Reifen wurden von anderen
repariert und sonst wie bearbeitet, b) natürlicher Verschleiß oder
Beschädigungen der Reifen vorliegen, die auf unsachgemäße Behandlung
oder Unfall zurückzuführen sind. c) die Reifen nach Montage durch
unrichtige Radstellung schadhaft wurden oder durch andere Störungen im
Radlauf (z. B. dynamische Unwucht) in ihrer Leistung beeinträchtigt
wurden; d) die Reifen auf einer ihnen nicht zugeordneten, nicht
lehrenhaltigen, rostigen oder sonst mangelhaften Felge montiert wurde;
e) die Reifen auf äußere Einwirkung oder mechanische Verletzung
schadhaft geworden und/oder einer Erhitzung ausgesetzt worden sind.
- Diese vorstehenden Ausschlüsse bestehen nicht, sofern der Kunde
nachweist, dass der Eingriff, die vorschriftswidrige bzw. nicht
sachgemäße Nutzung in keinem Zusammenhang mit dem aufgetretenen Mangel
steht.
- Im Fall der Arglist von uns bleiben Reifen eine Garantie übernommen,
so erfolgt eine Mangelbeseitigung entsprechend den Garantiebedingungen,
sofern die Voraussetzungen des Garantiefalls erfüllt sind.
- Stellt sich heraus, dass ein vom Kunden gemeldeter Mangel nicht
besteht oder ein Ausschlussgrund gemäß Absatz 5 vorliegt, sind wir
berechtigt den mit der Analyse und sonstiger Bearbeitung uns
entstandenen Aufwand dem Kunden entsprechend unserer aktuellen
Preisliste zu berechnen, sofern dem Kunden bei der Meldung dieses
Mangels Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last fällt.
- Für etwaige Schadenersatz- und Aufwendungsersatzansprüche des Kunden
gegen uns gelten die Bestimmungen von § 13.
§ 13 Haftung
- Wir haften gleich aus welchem Rechtsgrund (z.B. Pflichtverletzung,
unerlaubte Handlung) auf Schadensersatz oder Ersatz vergeblicher
Aufwendungen entsprechend den nachfolgenden Regelungen: a) im Falle von
Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit unserer gesetzlichen Vertreter oder
leitenden Angestellten oder bei schwerwiegenden Organisationsverschulden
ohne Begrenzungen der Höhe; b)unter Begrenzung der Höhe auf den bei
Vertragsabschluss voraussehbaren vertragstypischen Schaden, sofern der
Schaden von einfachen Erfüllungsgehilfen von uns vorsätzlich oder grob
fahrlässig verursacht wird; c) für leichte Fahrlässigkeit unserer
gesetzlichen Vertreter, leitenden Angestellten und sonstigen
Erfüllungsgehilfen, sofern eine Pflicht verletzt wird, deren Einhaltung
für die Erreichung des Vertragszwecks von besonderer Bedeutung ist
(wesentliche Vertragspflicht). Die Haftung ist dabei für jeden einzelnen
Schadensfall auf den bei Vertragsabschluss voraussehbaren
vertragstypischen Schaden begrenzt. Im Übrigen ist die Haftung für
leicht fahrlässig verursachte Schäden ausgeschlossen. Die Reglung in
Abs.3 bleibt unberührt.
- Für Verzögerungsschäden haften wir bei leichter Fahrlässigkeit in
Höhe von bis zu 5 (fünf) % der vertraglichen Vergütung.
- Die Haftung für das Fehlen einer übernommenen Garantie, wegen
Arglist, nach dem Produkthaftungsgesetz und für Schäden an Leben, Körper
oder Gesundheit richtet sich nach den gesetzlichen Bestimmungen.
- Der Kunde ist verpflichtet, etwaige Schäden im Sinne vorstehender
Haftungsregelungen unverzüglich uns gegenüber schriftlich anzuzeigen
oder von uns aufnehmen zu lassen, so dass wir möglichst frühzeitig
informiert ist und eventuell gemeinsam mit dem Kunden noch
Schadensminderung betreiben können.
§ 14 Verjährung
- Ansprüche des Kunden wegen Sach- oder Rechtsmängeln und etwaige
Schadensersatzansprüche hieraus innerhalb eines Jahres ab Lieferung.
- Bei sonstigen Ansprüchen des Kunden aus Vertrag sowie aus einem
Schuldverhältnis (§ 311 Abs. 2 BGB) gilt eine Verjährungsfrist von einem
Jahr ab dem gesetzlichen Verjährungsfristbeginn. Die Ansprüche verjähren
spätestens mit Ablauf der gesetzlichen Höchstfristen (§ 199 Abs. 3 und 4
BGB).
- Bei Personenschaden sowie bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit
gelten die gesetzlichen Verjährungsfristen.
§ 15 Datenschutz
Die Datenverarbeitung erfolgt nach Maß des geltenden
Bundesdatenschutzgesetzes. Alle vom Kunden erhaltene Daten werden
ausschließlich erhoben, verarbeitet, genutzt und an beauftragte Partner
weitergeleitet, soweit dies für die Begründung und Durchführung des
Vertrages und der weiteren Geschäftsbeziehung zwischen dem Kunden und uns
erforderlich ist.
§ 16
Sämtliche Vereinbarungen, die eine Änderung, Ergänzung oder Konkretisierung
dieser Vertragsbedingungen beinhalten sowie besondere Zusicherungen und
Abmachungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform und der
Bestätigung durch die Geschäftsführung. Rechtsgeschäftlich erteilte
Vollmachten bleiben hiervon unberührt. Die Verwendung von E-Mails für
Erklärungen genügen dem Schriftformerfordernis nicht.
§ 17 Erfüllungsort
Erfüllungsort unserer Lieferung und Leistungen ist 35510 Butzbach.
§ 18 Anwendbares Recht
Diese Geschäftsbedingungen und ihre Grundlage geschlossene Verträge
unterliegen dem Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des
UN-Kaufrechts.
§ 19 Gerichtsstand
Ist der Kunde gewerblich tätig, Kaufmann, juristische Person des
öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist
ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag
das für unseren Unternehmenssitz zuständige Gericht. Das selbe gilt, wenn
der Kunde keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland hat oder Wohnsitz
oder gewöhnlicher Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt
sind.
§ 20 Abtretung/Salvatorische Klausel
- Ansprüche aus diesem AGBs unterliegen Verträgen mit uns kann der
Kunde nur mit unserer vorherigen schriftlichen Zustimmung abtreten.
- Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGBs ganz oder teilweise
unwirksam sein oder werden, oder sollte sich in diesen AGBs eine Lücke
befinden, so soll hierdurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen
nicht berührt werden. Anstelle der unwirksamen Bestimmungen entspricht.
Im Falle einer Lücke haben der Kunde und wir diejenige Bestimmung zu
vereinbaren, die dem entspricht, was nach Sinn und Zweck dieses
Vertrages vereinbart worden wäre, hätte man die Angelegenheit von
vornherein bedacht.
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